Berufliche Anforderungen verändern sich. Digitalisierung, neue Technologien und Fachkräftemangel machen es für Unternehmen immer wichtiger, vorhandene Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz können berufliche Weiterbildungen für Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Über unsere Partnerschaft mit VIONA steht Ihnen ein breites Spektrum an Weiterbildungen zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie dabei, passende Qualifizierungen für Ihre Mitarbeitenden zu finden und mögliche Förderwege einzuordnen.Ihre Vorteile als Arbeitgeber auf einen Blick
Fachkräfte im eigenen Unternehmen weiterentwickeln
Weiterbildungskosten durch Förderung reduzieren
Weiterbildung flexibel in den Arbeitsalltag integrieren
Industriestraße 22
56355 Nastätten
Geförderte Weiterbildung mit dem Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte beruflich weiterzuentwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen können Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernommen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden.
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Betriebsgröße, die Weiterbildung und die persönlichen Voraussetzungen der Beschäftigten. Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell geprüft.| Betriebsgröße | Übernahme der Lehrgangskosten |
Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| Kleine Betriebe (unter 50 Beschäftigte) | Bis zu 100 % | Bis zu 75 % |
| Mittlere Betriebe (50 – 499 Beschäftigte) | Bis zu 50 % | Bis zu 50 % |
| Große Betriebe (ab 500 Beschäftigte) | Bis zu 25 % | Bis zu 25 % |
| Qualifizierung ohne Berufsabschluss | 100 % | Bis zu 100 % |
Diese Staffelung entspricht § 82 SGB III in der aktuellen Fassung. Für Betriebe unter 50 Beschäftigten kann auf eine Beteiligung an den Lehrgangskosten verzichtet werden; bei 50 bis 499 Beschäftigten beträgt die Arbeitgeberbeteiligung grundsätzlich 50 Prozent, bei 500 oder mehr Beschäftigten 75 Prozent. Auch die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt staffeln sich nach Betriebsgröße.
Die tatsächliche Förderhöhe wird immer im Einzelfall geprüft. Je nach Situation des Unternehmens und den persönlichen Voraussetzungen der Beschäftigten können abweichende Fördermöglichkeiten gelten.Weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Wenn sich Tätigkeiten durch Strukturwandel oder neue Anforderungen deutlich verändern, kann unter bestimmten Voraussetzungen Qualifizierungsgeld infrage kommen. Es handelt sich um eine Entgeltersatzleistung von 60 beziehungsweise 67 Prozent des durch die Weiterbildung entfallenden Nettoentgelts.
Wenn mehrere Beschäftigte einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf haben, kann ein Sammelantrag möglich sein. Dadurch müssen nicht für jede Person einzelne Anträge gestellt werden.
Persönliche Unterstützung bei der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten
Gemeinsam betrachten wir, welche Kenntnisse und Kompetenzen in Ihrem Unternehmen benötigt werden und welche Weiterbildungen dazu passen können.
Wir informieren Sie über mögliche Förderwege und helfen dabei, passende Weiterbildungen mit den jeweiligen Fördermöglichkeiten zusammenzubringen.
Wir begleiten Sie und Ihre Mitarbeitenden bei der Vorbereitung notwendiger Unterlagen und bei der Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Die berufliche Weiterbildung kann – abhängig vom jeweiligen Angebot – flexibel online beziehungsweise von zu Hause oder an unserem Standort in Nastätten stattfinden.
Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden gemeinsam planen
Sie möchten Mitarbeitende weiterqualifizieren oder prüfen, welche Förderung für Ihr Unternehmen infrage kommen kann?
Sprechen Sie mit uns über Ihren Qualifizierungsbedarf. Gemeinsam schauen wir, welche Weiterbildungsangebote zu Ihren Mitarbeitenden und den Anforderungen Ihres Unternehmens passen.


