Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber – geförderte Weiterbildungen für Ihre Mitarbeitenden

Berufliche Anforderungen verändern sich. Digitalisierung, neue Technologien und Fachkräftemangel machen es für Unternehmen immer wichtiger, vorhandene Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz können berufliche Weiterbildungen für Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Über unsere Partnerschaft mit VIONA steht Ihnen ein breites Spektrum an Weiterbildungen zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie dabei, passende Qualifizierungen für Ihre Mitarbeitenden zu finden und mögliche Förderwege einzuordnen.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber auf einen Blick

Nutzen Sie vorhandene Potenziale und bauen Sie benötigte Kompetenzen gezielt im eigenen Team auf. So können Mitarbeitende auf neue Aufgaben vorbereitet und Fachwissen langfristig im Unternehmen gehalten werden.
Für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt möglich sein. Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von der Betriebsgröße, der Weiterbildung und der individuellen Situation ab.
Über unseren Partner VIONA können Beschäftigte an beruflichen Weiterbildungen im virtuellen Klassenraum teilnehmen. Das Lernen ist – abhängig vom jeweiligen Angebot – von zu Hause aus oder an unserem Standort in Nastätten möglich.
Mitarbeitende gezielt weiterqualifizieren
Besprechen Sie mit uns Ihren Weiterbildungsbedarf und finden Sie passende Qualifizierungen für die Anforderungen Ihres Unternehmens.
Unser Standort
Nastätten
welcome gGmbH
Industriestraße 22
56355 Nastätten
GZQ Certification Logo

Geförderte Weiterbildung mit dem Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte beruflich weiterzuentwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen können Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernommen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Betriebsgröße, die Weiterbildung und die persönlichen Voraussetzungen der Beschäftigten. Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell geprüft.
Betriebsgröße Übernahme der
Lehrgangskosten
Zuschuss zum
Arbeitsentgelt
Kleine Betriebe (unter 50 Beschäftigte) Bis zu 100 % Bis zu 75 %
Mittlere Betriebe (50 – 499 Beschäftigte) Bis zu 50 % Bis zu 50 %
Große Betriebe (ab 500 Beschäftigte) Bis zu 25 % Bis zu 25 %
Qualifizierung ohne Berufsabschluss 100 % Bis zu 100 %

Diese Staffelung entspricht § 82 SGB III in der aktuellen Fassung. Für Betriebe unter 50 Beschäftigten kann auf eine Beteiligung an den Lehrgangskosten verzichtet werden; bei 50 bis 499 Beschäftigten beträgt die Arbeitgeberbeteiligung grundsätzlich 50 Prozent, bei 500 oder mehr Beschäftigten 75 Prozent. Auch die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt staffeln sich nach Betriebsgröße.

Die tatsächliche Förderhöhe wird immer im Einzelfall geprüft. Je nach Situation des Unternehmens und den persönlichen Voraussetzungen der Beschäftigten können abweichende Fördermöglichkeiten gelten.

Weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Neben der klassischen Beschäftigtenförderung können – je nach betrieblicher Situation – weitere Instrumente infrage kommen.
Qualifizierungsgeld bei Veränderungen im Unternehmen

Wenn sich Tätigkeiten durch Strukturwandel oder neue Anforderungen deutlich verändern, kann unter bestimmten Voraussetzungen Qualifizierungsgeld infrage kommen. Es handelt sich um eine Entgeltersatzleistung von 60 beziehungsweise 67 Prozent des durch die Weiterbildung entfallenden Nettoentgelts.

Gemeinsame Qualifizierung mehrerer Beschäftigter

Wenn mehrere Beschäftigte einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf haben, kann ein Sammelantrag möglich sein. Dadurch müssen nicht für jede Person einzelne Anträge gestellt werden.

Persönliche Unterstützung bei der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten

Von der ersten Orientierung bis zur Durchführung unterstützen wir Unternehmen dabei, passende Weiterbildungen auszuwählen und den organisatorischen Ablauf vorzubereiten.
Qualifizierungsbedarf klären
Gemeinsam betrachten wir, welche Kenntnisse und Kompetenzen in Ihrem Unternehmen benötigt werden und welche Weiterbildungen dazu passen können.
Fördermöglichkeiten einordnen
Wir informieren Sie über mögliche Förderwege und helfen dabei, passende Weiterbildungen mit den jeweiligen Fördermöglichkeiten zusammenzubringen.
Unterstützung bei den nächsten Schritten
Wir begleiten Sie und Ihre Mitarbeitenden bei der Vorbereitung notwendiger Unterlagen und bei der Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Weiterbildung flexibel durchführen
Die berufliche Weiterbildung kann – abhängig vom jeweiligen Angebot – flexibel online beziehungsweise von zu Hause oder an unserem Standort in Nastätten stattfinden.

Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden gemeinsam planen

Sie möchten Mitarbeitende weiterqualifizieren oder prüfen, welche Förderung für Ihr Unternehmen infrage kommen kann?

Sprechen Sie mit uns über Ihren Qualifizierungsbedarf. Gemeinsam schauen wir, welche Weiterbildungsangebote zu Ihren Mitarbeitenden und den Anforderungen Ihres Unternehmens passen.
Ihr Ansprechpartner
Edvin Takhsh
Berufscoach & Berufsberater